AGB Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen der Modelagentur „Sportivmodels“ Mag. Claudia Kandler, MSc. – im Folgenden kurz „Agentur“ genannt und den jeweiligen Kunden sowie den Inhalt der von der Agentur zu vermittelnden Verträge zwischen Models und Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich hiervon abweichende Bestimmungen getroffen werden. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur eines der bei ihr zur Vermittlung unter Vertrag stehenden, selbstständigen Models bucht.
2. Buchungssystem
Die Agentur kann Erklärungen betreffend der Geschäftsbeziehungen der Models mit dem Kunden im Namen und im Auftrag der Models abgeben.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision, welche, sofern nicht anders vereinbart, 20% des zwischen dem Model und dem Kunden der Agentur vereinbarten Modelhonorars, des zu zahlenden Ausfallhonorars oder der zu zahlenden Stornogebühr zuzüglich der allenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer beträgt. Die Agentur ist berechtigt bei einer Buchung ab 8 Stunden, einer längeren Anreise oder einer längerfristigen Buchung 50% der anfallenden Vermittlungsgebühr als Anzahlung zu verlangen. Die Vermittlungsprovision ist fällig, sobald zwischen dem Model und dem Kunden ein Vertag im Sinne dieser AGBs zustande gekommen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur gegenzurechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht aus welchen Gründen immer geltend zu machen.
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Model kommt auf Vermittlung der Agentur, jedoch ohne, dass diese Vertragspartei wird, direkt zwischen dem Kunden und dem Model zustande.
Der Kunde verpflichtet sich, dass das vermittelte Model nur im Rahmen von Einsätzen engagiert wird, die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu schützen und zu respektieren.
3. Buchungsarten:
3.1. Festbuchungen:
Festbuchungen sind für den Kunden und das Model verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden oder der Agentur durch den jeweiligen Geschäftspartner unverzüglich schriftlich und unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten zu bestätigen.
3.2. Wetterbuchungen:
Wetterbuchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wenn nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Bei der Bewertung, ob „schönes Wetter“ vorliegt, ist darauf zu achten, dass keinerlei Arten von Niederschlag und kein Sturm herrschen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem geplanten Termin absagen. Sofern kein Ersatztermin genannt wird, beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Modelhonorars zuzüglich der Vermittlungsprovision.
3.3. Folgebuchungen:
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, sofern sich das Model noch von der Agentur vertreten lässt sowie auch für den Zeitraum für 24 Monate nach einer Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen der Agentur und dem Model. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz, etc.) durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Fall sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren fällig. Zudem ist der Kunde nicht berechtigt das Model unter Umgehung der Agentur und ohne das Einverständnis der Agentur an Dritte weiterzuvermitteln. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von jeweils EUR 800,00 pro Verstoß vereinbart.
4. Stornierungen
Ohne wichtigen Grund hat die Stornierung einer Festbuchung durch den Kunden so viele Werktage vor Einsatzbeginn zu erfolgen, wie Einsatz- und Reisetage gebucht worden sind. Es ist jedoch mindestens drei Werktage vor Einsatzbeginn zu stornieren. Erfolgt die Stornierung vor 12:00 Uhr, so wird der Tag der Stornierung für die Berechnung der Stornierungsfrist mitgezählt. Bei einer rechtzeitigen Stornierung ist 50% des vereinbarten Modelhonorars zuzüglich der Vermittlungsprovision zu bezahlen.
Erfolgt eine Stornierung nicht rechtzeitig ist das gesamte vereinbarte Modelhonorar (inklusive des Vermittlungshonorars) zu bezahlen.
Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Agentur kann nicht für die durch die Stornierung durch das Model angefallenen Kosten haftbar gemacht werden.
5. Modeleinsatzzeiten
Bei Tagesbuchungen beträgt die Dauer des Modeleinsatzes acht (8) Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie vier (4) Stunden. Die Modeleinsatzzeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Einsatzort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für Vorbereitungen (Make up, Hairstyling, Anprobe, etc.) gilt als Einsatzzeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Angebrochene Stunden sind auf die nächste volle Stunde aufzurunden.
Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde. Verlängerungen der Modeleinsatzzeit werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangener Stunde vergütet. Eine Überschreitung der gebuchten Zeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
6. Sicherheit / Risikoaufnahmen
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu veranlassen und auch dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt und eingehalten werden, um Unfälle jeglicher Art zu vermeiden und das Leben sowie die Gesundheit und das Eigentum des Models zu schützen. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde auf seine Kosten eine entsprechende Risikoversicherung für das Model abzuschließen. Hat der Kunde der Agentur bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt oder es verschleiert, ist das Model berechtigt, den Modeleinsatz abzubrechen. In diesem Fall werden ein Ausfallshonorar von 75% des vereinbarten Modelhonorars zuzüglich der Vermittlungsprovision sowie der Ersatz frustrierter Aufwendungen, Spesen und Reisekosten in Rechnung gestellt.
7. Modelhonorar
Das Modelhonorar umfasst das Tages- bzw. Halbtageshonorar und das Entgelt für die Nutzungsrechte zuzüglich allenfalls anfallender, gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Bezahlung des Modelhonorars (einschließlich angefallener Spesen) durch den Kunden hat nach Erhalt der Honorarnote des Models, bzw., sollte das Model die Agentur mit der Einziehung des Honorars beauftragt und bevollmächtigt haben, nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Allerdings ist bei einer Buchung ab 8 Stunden, einer längeren Anreise oder einer längerfristigen Buchung eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Modelhonorars erforderlich.
Das Modelhonorar bei Halbtagesbuchungen beträgt bei am Einsatzort ansässigen Models mindestens 60% des Tageshonorars zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Halbtagesbuchungen von extra anreisenden Models sowie Stundenbuchungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Kosten für Skipässe und sonstige Eintrittskarten jeglicher Art sind, sofern diese für das Model notwendig sind, um an den Ort zu gelangen, wo der Modeleinsatz stattfinden soll, vom Kunden zu übernehmen und dürfen nicht vom Modelhonorar oder der Vermittlungsprovision abgezogen werden.
8. Reisetageersatz / Reisekosten
Bei am Einsatzort ansässigen oder nicht extra angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Einsatztag oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Model für mehrere Kunden am Einsatzort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Einsatztagen entsprechend aufzuteilen.
Bei Anreise des Models mit dem eigenen PKW wird laut dem gesetzlichen Kilometergeld abgerechnet, außer es wurde bei Vertragsabschluss anders vereinbart. Sollte das Model mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, etc.) zum Einsatzort anreisen, sind die dadurch anfallenden Kosten vom Kunden zu ersetzen.
9. Reklamationen / Haftung
Bei Reklamationen im Zusammenhang mit einem von der Agentur vermittelten Model hat der Kunde die Agentur umgehend darüber zu informieren und die Gründe für die Reklamation bekanntzugeben. Es sind Lichtbilder zum Nachweis der Reklamationen zu erstellen. Für Hairstyling, Styling und Make up ist das Model nicht verantwortlich. Bei nachgewiesenen und berechtigter Reklamationen entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden gegenüber dem verantwortlichen Model einschließlich der Reisekosten. Werden mit einem Model dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche – dieses Model betreffende – Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Models hat das Model die Einsatzzeit entsprechend zu verlängern. Ist dies aufgrund der Umstände nicht oder nicht vollständig möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Punktes 5.2. dieser Bedingungen. Für ein Nichterscheinen oder eine Verspätung des Models kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden.
Jegliche Haftung der Agentur gegenüber dem Kunden aus dem vermittelten Rechtsverhältnis zwischen dem Model und dem Kunden ist ausgeschlossen.
Jegliche Haftung der Agentur und des Models ist, sofern solche Haftungen nicht ohnedies ausgeschlossen worden sind, mit dem doppelten Gesamthonorar des Models beschränkt.
10. Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modelhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, die im Zuge der Erfüllung eines von der Agentur vermittelten Vertrags entstehen, ausschließlich dem Kunden, mit dem das Model den nämlichen Werkvertrag abgeschlossen hat, ein Jahr EU-weit für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Sofern dies nicht anders vereinbart worden ist, beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, jedoch spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede weitergehende Nutzung, sei es für weitere Jahre oder andere Nutzungsformen, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Kataloge, PR-Material, Internet und alle anderen graphischen und digitalen Medien, sowie jede Nutzung des Namens oder des Künstlernamens des Models, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Agentur und des Models. Es besteht kein Anrecht des Kunden auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung.
Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen, wodurch eine Nutzung der Aufnahmen vor vollständiger Zahlung unzulässig ist. Test- und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung des Models und der Agentur veröffentlicht werden. Im Falle der Unklarheit, ob Test- oder Probeaufnahmen vorliegen oder nicht, hat die Agentur Anspruch auf die Vermittlungsprovision und das Model Anspruch auf das Modelhonorar.
11. Schlussbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für alle im Zusammenhang mit Nutzungsrechten stehenden Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungsvereinbarungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Models während der Einsatzzeit oder auch außerhalb dieser zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen haben jedenfalls schriftlich zu erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen.
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen wird durch eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Als Gerichtsstand für alle unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Stand: 01. Jänner 2020